Code of Conduct

Wir bei Staff Eins möchten, dass Du einen angenehmen Einsatz bei unseren VertragspartnerInnen hast. Eine fortlaufende Qualitätssicherung sowohl für unsere AuftraggeberInnen als auch für unser Personal (also DICH!) sind uns sehr wichtig. Wir haben mit unseren AuftraggeberInnen folgende Richtlinien vereinbart. Gern kannst Du uns Anmerkungen hierzu oder Vorschläge zur Verbesserung über dieses Formular schicken. Vielen Dank!

Vereinbarung mit den AuftraggeberInnen über die Umgangsweise im Einsatz von MitarbeiterInnen der Staff Eins GmbH & Co. KG:

Nach dem Code of Conduct der Staff Eins GmbH & Co. KG, vereinbaren wir mit unseren KundInnen, einen fairen und verantwortungsbewussten Umgang mit unseren MitarbeiterInnen. Wir bitten unsere KundInnen und PartnerInnen darum, dass folgende Maßstäbe stets respektiert und gewahrt werden:

  • Die Bereitstellung von kostenlosem Trinkwasser für alle MitarbeiterInnen ist für einen reibungslosen und angenehmen Arbeitsablauf ein Muss. Bei Arbeitseinsätzen, die länger als 6 Stunden dauern, muss die Möglichkeit bestehen, die gesetzlichen Pausenzeiten in einem ruhigen und abgetrennten Bereich zu verbringen. An diesem Rückzugsort sollte es darüber hinaus möglich sein, eine Mahlzeit zu sich nehmen zu können. Die Pausenzeiten sind sinnvoll, der Ermüdung der MitarbeiterInnen entsprechend, vorbeugend zu gestalten.
  • Es versteht sich, dass unsere MitarbeiterInnen zuvorkommend, freundlich und gleichberechtigt mit anderen MitarbeiterInnen behandelt werden, um Komplikationen zu vermeiden und eine Identifikation mit dem bestehenden Team zu schaffen. Wir vereinbaren mit unseren AuftraggeberInnen, dass bei Schichten über 6 Stunden hinaus, unseren MitarbeiterInnen eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Arbeits- bzw. Buchungszeiten der MitarbeiterInnen sind so vorgeplant, dass sie möglichst der tatsächlich ausgeführten Dauer der Arbeitsschicht entsprechen. Nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit den MitarbeiterInnen sind die Schichtlängen der Arbeitsschichten signifikant zu verändern. Es werden keine Arbeitsschichten unter vier Stunden vereinbart. Um den Wünschen unserer Kunden bestmöglich nachzukommen, ist es unabdinglich, dass das benötigte Personal frühzeitig und in konkreten Volumina gebucht wird. Dies steigert die Auswahl und die Qualität des bereitzustellenden Personals. Zusätzlich ist es für alle Beteiligten notwendig, dass die Tätigkeitfelder und Arbeitsbereiche im Vorhinein bekannt gegeben
    werden. Die MitarbeiterInnen sind generell in den Tätigkeiten und Arbeitsbereichen einzusetzen, wie diese vorher vereinbart wurden. Die MitarbeiterInnen werden nicht gedrängt, andere Arbeitsbereiche zu übernehmen.
  • Fehler gehören zum Joballtag und die wenigsten MitarbeiterInnen machen diese in böser Absicht. Da es sich bei unseren MitarbeiterInnen um gut geschulte, aber nicht immer um Fachkräfte handelt, bitten wir darum, dass etwaige Fehler konstruktiv besprochen und aufgearbeitet werden, um eben diese zukünftig zu vermeiden. Als AuftraggeberIn vermittelt man auf diese Weise, dass es wichtig ist, dass die MitarbeiterInnen bewusst ihr Verhalten reflektieren. So schafft man im Team Sensibilität dafür, mit Sorgfalt und Bedacht zu arbeiten. Nur so kann eine Kultur des Lernens im Team entstehen und das von ihnen gebuchte Personal kommt gerne wieder.
  • Unsere MitarbeiterInnen sind hinsichtlich Arbeitszuteilung, Arbeitsbedingungen, allgemeinem Umgang und Kommunikation mit den MitarbeiterInnen des Auftraggebers gleichberechtigt zu behandeln. Auch achtet der/die AuftraggeberIn auf eine geschlechter- und ethnienunabhängige Gleichbehandlung aller MitarbeiterInnen.
  • Der/Die AuftraggeberIn benennt eine*n AnsprechpartnerIn, welcher während des Arbeitseinsatzes für die Sicherheit und Bedingungen vor Ort ansprechbar ist. Die Einsatzzeiten der MitarbeiterInnen werden von Bereitstellung am Einsatzort bis zur Freigabe der MitarbeiterInnen vom Einsatzort (dazu zählen auch Umzieh- und Abmeldevorgänge) vergütet. Es ist ferner darauf zu achten, dass bei Veränderungen der Einsatzzeiten für die MitarbeiterInnen nicht ungünstige Wartezeiten für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen. Sollte, insbesondere zu den Abend- und Nachtzeiten, die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich sein, so gilt als vereinbart, dass die MitarbeiterInnen das nächstgünstige Verkehrsmittel für die sichere An- & Abreise nutzen werden.